Blankoverordnung kommt zum 1.11.2024

Ab dem 01.11.2024 ist die Ausstellung einer Blankoverordnung bei Schulterbeschwerden für Physiotherapie die Regel.

  • der Physiotherapeut kann eigenständig die Art des Heilmittels, die Anzahl der Behandlungseinheiten sowie die Frequenz der Therapie bestimmen und an den Therapieverlauf - über 16 Wochen (ab Ausstellungsdatum) - jederzeit anpassen.
  • Lymphdrainage muss extra verordnet werden. Ansonsten darf der Therapeut zwischen Krankengymnastik (am Gerät), Massagen und Manuelle Therapie als Doppelbehandlung oder Einzeln mit Eis, Heißluft, Fango, Heiße Rolle kombinieren.
  • Die Zuzahlungen richten sich an die zum Ende wirklich durchgeführten Behandlungen.
  • Zusätzlich findet vor Therapiebeginn eine physiotherapeutische Diagnostik statt.
  • Die Behandlungsanzahl richtet sich nach dem Heilmittelkatalog.
  • Es kann nur eine Blankoverordnung pro 16 Wochen pro Schultergelenk ausgestellt werden.

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