Doppelbehandlung

Erfahren Sie hier alles zum Thema "Doppelbehandlung" im kurzen Infovideo.

Eine Doppelbehandlung bedeutet, dass der Patient an einem Tag zwei Behandlungseinheiten direkt hintereinander erhält.

Für gesetzlich versicherte Patient*innen gilt:
Grundsätzlich sollen Heilmittel je Behandlungstag nur einmal verordnet bzw. abgegeben werden. Allerdings kann es medizinisch bedingte Ausnahmen geben, bei denen eine Doppelbehandlung angezeigt ist.

Solche medizinischen Begründungen können z. B. sein:

  • mehrere oder besonders schwere neurologische Diagnosen > der Patient braucht länger, um auf Fragen oder Bewegungsaufträge zu reagieren
  • mehrere gleichzeitig vorliegende Erkrankungen > bei der Entkleidung, Lagerung und Behandlung muss auf mehrere Besonderheiten gleichzeitig geachtet werden
  • ängstlicher Patient > dieser Patient braucht eine ruhige, stressfreie Atmosphäre, um Bedenken und Fragen zu klären und um sich bei der Behandlung zu entspannen
  • Schmerzpatienten > der Patient braucht längere Zeit zum Entkleiden und auch ein Lagerungswechsel erfordert mehr Zeit
  • kognitiv eingeschränkte Menschen > diese Patienten brauchen mehr Zeit, um auf Fragen eine klare Antwort zu geben, eine Übung umzusetzen oder einen Lagerungswechsel durchzuführen

Dabei dürfen nur die vorrangigen Heilmittel als Doppelbehandlung durchgeführt werden.
Sind 6 Einheiten als Doppelbehandlung verordnet worden, dürfen wie Sie dann an 3 Tagen jeweils 2x direkt hintereinander behandeln.

Bei Kieferbeschwerden, Beckenbodenproblematiken und Lungenkrankheiten empfehlen wir Ihnen Doppelbehandlungen. Bei diesen Krankheitsbildern brauchen wir etwas mehr Zeit, um ihre Gewebe einfühlsam zu untersuchen und zu behandeln.

Lieber behandeln wir Sie 1x die Woche gründlich und geben Ihnen Übungen mit, für dessen Umsetzung Sie dann auch in Ruhe Zeit haben. So können Sie uns dann bei der nächsten Behandlung ihre Erfahrungen mit den Übungen mitteilen und konnten versuchen die Verhaltensänderungen im Alltag zu
integrieren.

Für privat versicherte Patient*innen gilt:
Unser Ziel ist es, Sie möglich optimal und individuell zu behandeln. Um diesem Nachzukommen brauchen wir mindestens 30 Minuten Behandlungszeit. Bei den gesetzlichen Versicherungen gibt es eine vorgeschriebene Regelbehandlungszeit von meistens durchschnittlich 20 Minuten. Diese Regelung gibt es in der privaten Versicherung nicht. Als Privatversicherter bekommen Sie von Ihrer Versicherung meistens immer die gleiche Summe erstattet, unabhängig von der Behandlungszeit.
Unsere Preise sind allerdings nach der geplanten Behandlungszeit gestaffelt. Die Kosten für 30 Min. sind dadurch höher als für 20 Min. Behandlungszeit. Wir könnten natürlich die Behandlungszeit auf das gesetzliche Maß reduzieren und dem entsprechend unseren Privatpreis anpassen. Das hat zur Folge, dass dies meist dem Satz entspricht, den die privaten Krankenkassen zahlen.
Allerdings lässt unserer Meinung nach, die Qualität einer Behandlung mit einer geringeren Behandlungszeit deutlich nach, da wir eine gewisse Zeit brauchen, um uns in das Gewebe und in den Patienten einfühlen zu können. Auch die ausführliche Befundung und Befragung des Patienten zu seinen Beschwerden bedarf Zeit, damit die Behandlung anschließend zielgeführt durchgeführt und eine ausführliche Einweisung z.B. für Übungen durchgeführt werden kann.
Wenn auch Sie keine Behandlung „zwischen Tür und Angel“ wünschen und eine höhere Kostenübernahme der Privaten Krankenkassen möchten, können Sie Ihren Arzt bei Ausstellung des Rezeptes um den Vermerk „Doppelbehandlung“ bitten. Dann ist es möglich, 2 kurze Behandlungen direkt hintereinander durchführen.
Sprich: Lieber 1x die Woche für 2x20 Minuten kommen, statt 2x die Woche 30 Minuten.