Wichtiges zum ersten Termin

Ihre Gesundheit ist unser Ziel. Daher möchten wir möglichst viel Zeit mit Ihrer eigentlichen Behandlung verbringen und streben eine ruhige und konzentrierte Atmosphäre an. Da wir dennoch vor der Behandlung einige gesetzliche Vorschriften beachten müssen, freuen wir uns, dass Sie gerade unsere Homepage besuchen.

Wir versuchen alle Ihre organisatorischen Fragen hier zu klären, damit Sie mehr von Ihrer Behandlung haben. Hier finden Sie vorab viele wichtige und interessante Informationen zu Verordnungen, Ablauf und Inhalt der Behandlung und vielem mehr. Über die Qualifikationen unserer Mitarbeiter/innen sowie die verschiedenen Therapiemöglichkeiten informieren wir Sie auch gern darüber hinaus.

Trotz guter Organisation kommt es auch mal zu Wartezeiten im Anmeldebereich, vor allem bei der Vergabe von Terminen. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Termin buchen


Unterlagen für den ersten Termin

Sie möchten einen Termin machen? Damit wir möglichst schnell mit der Behandlung beginnen können, brauchen wir zur Terminvereinbarung:

Von Kassenpatienten:

Von Privatpatienten:

Von Privatpatienten ohne Rezept:


Fragen & Infos zum ersten Termin

Brauche ich für eine Behandlung eine Verordnung vom Arzt?
Bouchette - Wege zum Gesunden Rücken

Für eine Behandlung bei uns benötigen Sie keine Verordnung. Durch die Ausbildung zum (sektoralen) Heilpraktiker dürfen wir Sie, erfahrene Physiotherapeuten, direkt, ohne ärztliches Rezept, behandeln. Wenn jedoch zunächst eine ärztliche Untersuchung notwendig ist, um anschließend physiotherapeutische Maßnahmen einzuleiten, weisen wir Sie darauf hin.

Ihre Vorteile, wenn Sie so zu uns kommen:

  • Für alle bisherigen rezeptpflichtigen physiotherapeutischen Leistungen wie z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage etc. ist eine ärztliche Verordnung nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Sie erhalten eine schnellere Behandlung Ihrer Beschwerden durch Wegfall der Wartezeiten für einen Arzttermin.
  • Nach einem ausführlichen Gespräch und einer körperlichen Untersuchung sind wir berechtigt, Sie direkt am gleichen Tag zu behandeln. Daher planen wir 40 Minuten für den ersten Termin ein.
  • Sie hören keine lästigen Hinweise mehr auf das Budget (Richtgrößen) Ihres Arztes.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Behandlungen ohne ärztliches Rezept nicht. Es gibt aber Zusatzversicherungen und private Versicherungen, bei denen Sie die Heilpraktiker-Rechnung gegebenenfalls einreichen können.

Damit wir Ihre Fragen zu Behandlungsbeginn schneller klären und gemeinsam die, für Sie richtige, Therapie finden, lesen Sie sich bitte die Therapiearten durch. Gerne geben wir Ihnen vorab unsere Aufklärungsbögen mit.

Das erste Mal in unserer Praxis? Bitte kommen Sie persönlich vorbei.

Wenn Sie das erste Mal unsere Praxis besuchen, kommen Sie bitte persönlich zur Praxis, damit für die erste Behandlung alles optimal vorbereitet ist.

Damit Sie an der Anmeldung nicht so lange warten müssen, drucken Sie bitte, wenn möglich, den Anamnesebogen vorher aus. Lesen Sie sich in Ruhe das Formular durch und füllen es, soweit es Ihnen möglich ist, aus. Zusätzlich können Sie sich auch schon unsere Patienteninformation durchlesen, welches Sie in der Praxis dann schneller unterschreiben können.

Mit dem ausgefüllten Formular, Ihrem ärztlichen Rezept, ihrer Versichertenkarte, ihrem Kalender, Geld für die gesetzlichen Zuzahlungen und allen relevanten OP-/Entlassungs-/MRT-/Röntgen-Berichten kommen Sie bitte persönlich zu uns in die Praxis. Wir nehmen Ihre Daten auf, besprechen mit Ihnen mögliche Korrekturen bei fehlerhaften Rezepten und klären in Ruhe Ihre Fragen. Die relevanten Berichte scannen wir ein und geben Ihnen die Originale direkt wieder mit.

Rezepte von gesetzlichen Versicherten

Wir sind außerdem vor der ersten Behandlung verpflichtet zu überprüfen, ob das Rezept den Vorschriften der Heilmittel-Richtlinien entspricht. Wenn auf dem Rezept Fehler sind, müssen diese vom Arzt vor Behandlungsbeginn korrigiert werden. Nur bei richtig ausgestellten Rezepten vergeben wir Termine, da wir sonst nicht über die Krankenkasse abrechnen dürfen Siehe Seite 7: Wie muss ein Rezept richtig ausgestellt sein?

Rezepte von privaten Versicherten

Bei Privatbehandlungen klären wir Sie vor Behandlungsbeginn über das Honorar, Doppelbehandlungen sowie die Behandlungsart auf. Damit wir die Behandlungszeiten und -arten optimal planen und vorbereiten können, ist auch hier ein vorzeitiges Einreichen des Privatrezeptes sinnvoll.

Ein nachträgliches Einreichen des Rezeptes bedeutet einen Mehraufwand an Organisation und stört den Behandlungsablauf erheblich. Bei der eventuell sogar nachträglichen Ausstellung des Rezeptes achten Sie bitte unbedingt darauf, dass der Arzt das Rezeptdatum vor dem ersten Behandlungstag einsetzt. Außerdem muss das darauf genannte Heilmittel der bisher durchgeführten Behandlungstechnik entsprechen. Ansonsten erhalten Sie keinen Ersatz durch Ihre Versicherung. Wir dürfen unsere Rechnung nicht Ihrem nachgereichten Rezept anpassen, sondern nur nach durchgeführten Behandlungstechniken abrechnen

Terminvergabe ohne persönliches Erscheinen

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, zur Terminvereinbarung persönlich zu erscheinen, bitten wir Sie, vorhandene Rezepte in unseren Briefkasten zu werfen, abzufotografieren/ scannen und uns diese per Fax/Mail zu schicken. So können wir das Rezept prüfen, anlegen und mit Ihnen die Termine dann per Mail/Telefon vereinbaren. Zu dem ersten Behandlungstermin bringen Sie dann bitte den ausgefüllten Anamnesebogen, das Original-Rezept, sowie Röntgen-, OP- und Entlassungsberichte mit. Kommen Sie bitte etwas eher zum ersten Termin, damit Sie vor Behandlungsbeginn noch die Patienteninformation und - als Privatpatient- die Honorarvereinbarung digital unterschreiben können. Lesen Sie sich diese beiden Formulare gerne hier schon vorher durch. Dann sind Sie informiert, können evtl. entstandene Fragen direkt am Anfang klären und sind schneller im Behandlungsraum.

Da wir die gesetzlichen Behandlungen NUR mit dem ORIGINAL- Rezept abrechnen können, Sie an jedem Behandlungstag den Empfang der Behandlung direkt unterschreiben müssen, MUSS das gesetzliche Rezept ZUR ERSTEN Behandlung im ORIGINAL vorliegen.

Muss ich lange warten?

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, arbeiten wir in unserer Praxis ausschließlich nach Terminvergabe. Da wir Menschen mit Beschwerden behandeln und von den gesetzlichen Krankenkassen „Regelbehandlungszeiten“ und keine festen Behandlungszeiten bezahlt bekommen, kann es auch mal zu ein paar Minuten Verspätung kommen. Bitte kommen Sie trotzdem immer pünktlich, da wir den vereinbarten Termin für Sie freihalten. Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin).

Wir geben uns bei jedem Patienten sehr viel Mühe, die für ihn optimalen Termine zu finden. Wenn dies nicht sofort umzusetzen ist, tragen wir Sie in unsere Warteliste ein. So können wir Sie bei frei werdenden Terminen sofort benachrichtigen.

Bleibe ich bei einem Therapeuten?

Ja, bei uns bleiben Sie nach Möglichkeit bei einem Therapeuten. Den ersten Termin haben Sie zunächst bei der Praxisinhaberin, Yvonne Bouchette, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach ist es uns ein großes Anliegen, dass Sie bei einem Therapeuten für Ihre gesamte Behandlung bleiben. Das ist für eine optimal verlaufende Therapieeinheit sogar sehr wichtig! Manchmal ist es jedoch schwierig, Termine immer beim gleichen Therapeuten zu finden. Dies kann mehrere Ursachen haben:

  • Ihre eigene freie Zeit stimmt nicht mit den Arbeitszeiten eines Therapeuten überein.
  • Sie erhalten unterschiedliche Behandlungstechniken und benötigen daher unterschiedliche Therapeuten.
  • Ihr Urlaub oder eine Krankheit liegen ungünstig verglichen mit den Zeiten Ihres Therapeuten.
  • Sie haben wechselnde Arbeitszeiten wie etwa Schichtdienst.
  • Der volle Terminplan der Praxis lässt wenig Flexibilität zu. Leider ist auch unsere Praxis vom bereits in den Medien zitierten Therapeutenmangel betroffen. Eine Verbesserung durch höhere Bezahlung der Therapie und das Zugeständnis längerer Behandlungszeiten könnten daran einiges verbessern. > Link Bundespatientenbeauftrag

Aber auch ganz wichtig: Die „Chemie" zwischen Therapeut und Patient muss stimmen, da eine gute Kommunikation ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Behandlung ist. Sprechen Sie uns daher bitte jederzeit an, wenn Sie von einem unserer Therapeuten nicht behandelt werden möchten.

 
Was muss ich zur Therapie mitbringen?

Je nach Verordnung leichte Kleidung, damit Sie bei aktiven Übungen ausreichend Bewegungsfreiheit haben. Evtl. störende Kleidung wird bei passiven Techniken im Raum einfach ausgezogen. Die Unterwäsche bleibt dabei immer an.

Jeder Patient liegt auf einem von uns gestellten persönlichen Laken. Diese werden in einer Plastiktüte mit ihrer Patientennummer aus hygienischen Gründen bei uns gelagert. Somit kommen die Tücher nicht untereinander in Kontakt. Wenn Sie die Umwelt schützen möchten, können Sie gerne auch ein Spannbettlaken mitbringen. Die Lagerung ist bei uns allerdings nicht möglich.

Ausnahmen: Bei einer Verordnung mit Fango werden Sie in von uns gestellten Tücher eingewickelt, da Sie in der Fango schwitzen.

Wann muss ich unterschreiben?

Bei jedem vereinbartem Termin zur Behandlung wird eine Unterschrift je Verordnung fällig. Bitte leisten Sie in keinem Fall Unterschriften für Behandlungen, die in der Zukunft liegen und noch nicht stattgefunden haben oder leisten Sie blanko keine Unterschriften in der Anzahl der verordneten Therapien. Praxen, die das von Ihnen verlangen, handeln unseriös.

Was tun, wenn ich selbst keine Unterschrift leisten kann?

Grundsätzlich muss jeder Patient unmittelbar im Anschluss an die empfangene Behandlung diese durch eine Unterschrift bestätigen. Ist der Patient hierzu nicht in der Lage, darf ein Angehöriger bzw. ein Pflegebetreuer für den Patienten im Auftrag unterschreiben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Ausnahmeregelung zu beantragen. Die schriftliche Ausnahmeregelung muss vor dem betreffenden Behandlungsbeginn vorliegen.

Kann mein Kind alleine zur Behandlung erscheinen?

Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, dürfen die Behandlungen, sowie die Patienteninformation, selbst mit ihrer eigenen Unterschrift bestätigen. Sind die Kinder jünger, muss die Behandlungsbestätigung jedes Mal durch einen gesetzlichen Vertreter oder Betreuungsperson erfolgen.

Sie können bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Ausnahmeregelung beantragen, wenn Sie Ihre Kinder z. B. nicht zu jeder Behandlung begleiten können. Die schriftliche Ausnahmeregelung muss vor dem ersten Behandlungstermin vorliegen.

Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie in unserer Praxis ein Formular, mit dem Sie bestätigen, dass Ihr Kind trotz Nichtgeschäftsfähigkeit die Behandlung per Unterschrift bestätigen darf.